Die Vereinssatzung kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung geändert werden.
Von einer Satzungsänderung ist die Rede, wenn einzelne Vorschriften der Satzung geändert, ergänzt oder ganz bzw. teilweise aufgehoben werden. Hiervon sind auch bloße sprachliche bzw. redaktionelle Veränderungen umfasst, obgleich die Satzung ihrem wesentlichen Inhalt nach unverändert bleibt.
Die Änderungen werden dabei unter Nennung der zu ändernden Bestimmungen der Satzung in der Tagesordnung aufgeführt, die der Einladung zur satzungsändernden Mitgliederversammlung zwingend beizulegen ist. Jede Änderung ist schließlich im Versammlungsprotokoll schriftlich zu fixieren.