Die Gewinn- und Verlustverteilung ist gesetzlich in § 722 BGB geregelt und erfolgt nach Köpfen. Sie richtet sich nach den Regeln für die Gewinnverteilung (siehe Gewinnverteilung).
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Die Gewinn- und Verlustverteilung ist gesetzlich in § 722 BGB geregelt und erfolgt nach Köpfen. Sie richtet sich nach den Regeln für die Gewinnverteilung (siehe Gewinnverteilung).