Kommanditist

Der Kommanditist ist ein lediglich beschränkt haftender Gesellschafter der KG. Die Beschränkung ist im Gesellschaftsvertrag geregelt und muss in ihrer Höhe bestimmt sein. Der Kommanditist ist demnach nur verpflichtet eine gewisse Haftsumme in das Gesellschaftsvermögen einzuzahlen (sog. Einlage). Der Kommanditist ist mit der Höhe seiner Einlageverpflichtung in das Handelsregister einzutragen (siehe Handelsregister). Aufgrund seiner beschränkten Haftung stehen dem Kommanditisten nur eingeschränkte Gesellschafterrechte zu, so ist er weder geschäftsführungs- noch vertretungsbefugt und hat lediglich Kontroll- und Informationsrechte. Die Rolle des Kommanditisten ist damit eine passive, er bringt durch seine Einlageleistung Kapital in die Gesellschaft und wird dafür an den Gewinnen beteiligt, darüber hinaus hat er jedoch kaum Einwirkungsmöglichkeiten auf die Geschäfte der KG.