Insolvenz

Insolvent kann nur eine Außen-GbR sein, da die reine Innen-GbR kein gesamthänderisches Vermögen besitzt über das ein Insolvenzverfahren eröffnet werden könnte. Gründe für die Insolvenz sind zum einen die Zahlungsunfähigkeit und zum anderen die Überschuldung. Das Insolvenzverfahren wird erst auf Antrag eines Gläubigers oder Gesellschafters eröffnet. Anders als bei den Kapitalgesellschaften (GmbH, AG) besteht bei der GbR aufgrund der persönlichen Haftung keine Antragspflicht. Im Zuge des Insolvenzverfahrens löst der Insolvenzverwalter die Gesellschaft auf und liquidiert sie. Hierzu verfügt er über das Gesellschaftsvermögen (Insolvenzmasse) und tilgt aus ihr die bestehenden Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Wenn für die Tilgung nötig setzt er die persönliche Haftung der Gesellschafter durch.