Gewinnentnahme

Unabhängig von der Frage, welchen Teil des Gewinnes ein Gesellschafter zugeteilt bekommt, ist die Frage zu beantworten, wann dieser Gewinn aus dem Vermögen der Gesellschaft entnommen werden darf. Grundsätzlich entsteht ein Gewinnauszahlungsanspruch mit Feststellung des Rechnungsabschlusses (siehe Rechnungslegung in der GbR). Durch vertragliche Vereinbarung kann das Recht zur Gewinnentnahme jedoch beliebig modifiziert werden.