Das Anwachsungsprinzip regelt die Auseinandersetzung mit den Gesellschafteranteilen beim Ausscheiden eines Gesellschafters.
Scheidet ein Gesellschafter aus der GbR aus, geht dessen Gesellschaftsanteil automatisch den anderen Gesellschaftern zu. Eine Übertragung der einzelnen Wirtschaftsgüter ist dazu nicht erforderlich. Dies setzt voraus, dass die BGB- Gesellschaft aus mehreren Gesellschaftern besteht, einer davon ausscheidet, die Gesellschaft nicht aufgelöst wird und ein Gesellschaftsvermögen vorhanden ist.
Das Abwachsungsprinzip stellt das Spiegelbild zum Anwachsungsprinzip dar.
Es regelt die Auseinandersetzung mit den Gesellschafteranteilen beim dazu treten eines neuen Gesellschafters. Tritt ein neuer Gesellschafter in eine bestehende GbR ein, fließt der Anteil des neuen Gesellschafters automatisch den Anteilen der bisherigen Gesellschaftern ab.