Die Rechnungslegung bei einer KG funktioniert im Wesentlichen wie bei der oHG (vgl. Jahresabschluss einer oHG).
Die KG ist gemäß § 242 HGB zur Aufstellung eines Jahresabschlusses verpflichtet. Nach § 242 Abs. 3 HGB erfolgt der Jahresabschluss immer zum Ende eines Jahres und besteht aus zwei Komponenten:
Zum einen muss eine Bilanz über die Vermögensverhältnisse der Gesellschaft erstellt werden, in der das Gesamthandsvermögen und die Gesamthandsverbindlichkeiten gegenübergestellt werden. Weitere Vorschriften über den Inhalt und die Gliederung der Bilanz finden sich in §§ 247 f. HGB. Zum anderen werden alle Erträge und Aufwendungen des Geschäftsjahres in einer Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) aufgelistet.