Begriff
Unter einer Verwässerung von Geschäftsanteilen bezeichnet man eine mit den Maßnahmen der Kapitalerhöhung (u.U.) verbundene Änderung der prozentualen Beteiligung der Geschäftsanteile eines Gesellschafters. Jeder Gesellschafter hält eigene Geschäftsanteile die einen gewissen Anteil am Stammkapital ausmachen. Wird der nominale Kapitalbetrag nunmehr erhöht, ändert sich dadurch zwar nicht der Nennbetrag der jeweiligen Geschäftsanteile der Gesellschafter, aber deren Beteiligungsquote am Gesamtbetrag des Stammkapitals verringert sich. Die Höhe der Beteiligungsquote kann z.B. bei den Mehrheiten in der Gesellschafterversammlung eine Rolle spielen, am wichtigsten jedoch bei der jeweiligen Gewinnbeteiligung die sich am Geschäftsanteil orientiert (siehe zu den Vermögensrechten der Gesellschafter).
Werden bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung die neu emittierten Geschäftsanteile durch die bereits beteiligten Gesellschafter selbst übernommen können diese ihre jeweilige Beteiligungsquoten halten. Bei einer nominellen Kapitalerhöhung hingegen ändern sich die Beteiligungsverhältnisse gerade nicht und eine „Verwässerung“ ist ausgeschlossen.
Beispiel
Eine GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € hat 10 Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hält einen Geschäftsanteil iHv. 2500 € und damit 10 % am Gesamtbetrag. Wird nun das Kapital etwa auf 50.000 € angehoben und von Neu-Gesellschaftern übernommen, dann halten die Alt-Gesellschafter zwar immer noch ihre Nennbeträge von 2500 € aber diese machen nur noch 5 % am Gesamtbetrag aus. Durch eine Änderung der Anzahl an Geschäftsanteilen verändert sich die Quote der einzelnen Anteile; im Beispiel hat sich die Beteiligungsquote daher halbiert.