Allgemeines
Die Gründung einer GmbH ist zwingend mit Kosten verbunden. Seit 1. August 2013 gilt das neue Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) welches die alte Kostenordnung ablöste. Die Berechnung der Kosten erfolgt anhand Festlegung von einzelnen Gebühren welche mit den jeweiligen Gegenstandswert multipliziert werden. Die einzelnen Gebührenhöhen können aus den dazugehörigen Gebührentabellen des GNotKG entnommen werden.
Im Falle eines Gründungsbeschlusses richtet sich der Gegenstandswert nach dem Wert des Rechtsverhältnisses, also nach dem Stammkapital. Auch wenn dieses minimal nur 25.000 € betragen muss beläuft sich der nominale Gegenstandswert auf ein Minimum von 30.000 € beziffert, vgl. §§ 97, 107 GNotKG.
Der Gegenstandswert einer Geschäftsführerbestellung beläuft sich ebenfalls auf 30.000 €, vgl. §§ 97, 105, 108 GNotKG. Im Falle einer Gründung einer Mehr-Personen-GmbH werden die Gegenstandswerte von Gründungsbeschluss (Gegenstandswert: 30.000 €) und Geschäftsführerbestellung (Gegenstandswert: 30.000 €) addiert und eine einheitliche Gebühr erhoben. Zugrunde zu legen ist daher der Gegenstandswert von insgesamt 60.000 €.
Die Erstellung einer Gesellschafterliste ist ein Vollzugsgeschäft zum Gründungsvorgang. Nach § 112 GNotKG bestimmt sich der Gegenstandswert für den Vollzug nach dem zugrunde liegenden Beurkundungsverfahren. Dies ist wiederum das Gründungsverfahren namentlich der Gesellschaftsvertrag und die Geschäftsführerbestellung, damit ergibt sich ein Gegenstandswert von insgesamt 60.000 € für den Vollzug der Erstellung einer Gesellschafterliste.
Für die Registeranmeldung berechnet das Gericht eine Pauschalgebühr. Im Falle einer Bargründung beläuft sich diese auf 150,00 €, bei einer Sachgründung erhöht sich die Gebühr auf 240,00 €.
Beispiel einer Standardgründung
Zur Veranschaulichung folgt die Kostendarstellung für die Gründung einer Mehrpersonen-GmbH und einer Ein-Personen-GmbH nach dem Standard Gründungsprozedere.
Standardgründung einer Mehrpersonen-GmbH (ohne Verwendung eines Musterprotokolls mit einem Stammkapital von 25.000 €) im Überblick:
Gründungsschritt | Gebühr/Gegenstandswert in € | Summe/Wert in € |
---|---|---|
Gründungsbeschluss und Geschäftsführerbestellung | 2,0-fache Gebühr/60.000 | 384,00 € |
Gesellschafterliste | 0,5-fache Gebühr/60.000 | 96,00 € |
Anmeldung zum Handelsregister | 0,5-fache Gebühr/30.000 | 62,50 € |
Elektronischer Vollzug/XML-Datensatz | 0,3-fache Gebühr/30.000 | 37,50 € |
Gerichtskosten für Handelsregistereintragung (pauschal) | - | 150,00 € |
Summe | 730,00 € zzgl. USt. |
Standardgründung einer Ein-Mann-GmbH (ohne Verwendung eines Musterprotokolls mit einem Stammkapital von 25.000 €) im Überblick:
Gründungsschritt | Gebühr/Gegenstandswert in € | Summe/Wert in € |
---|---|---|
Gründungsbeschluss | 1,0-fache Gebühr/30.000 | 125,00 € |
Geschäftsführerbestellung | 2,0-fache Gebühr/30.000 | 250,00 € |
Gesellschafterliste | 0,3-fache Gebühr/60.000 | 57,60 € |
Anmeldung zum Handelsregister | 0,5-fache Gebühr/30.000 | 62,50 € |
Elektronischer Vollzug/XML-Datensatz | 0,3-fache Gebühr/30.000 | 37,50 € |
Gerichtskosten für Handelsregistereintragung (pauschal) | - | 150,00 |
Summe | 682,60 € zzgl. USt. |
Beispiel einer Gründung mit Musterprotokoll
Standardgründung einer Mehrpersonen-GmbH (unter Verwendung eines Musterprotokolls mit einem Stammkapital von 25.000 €) im Überblick:
Gründungsschritt | Gebühr/Gegenstandswert in € | Summe/Wert in € |
---|---|---|
Gründungsbeschluss und Geschäftsführerbestellung | 2,0-fache Gebühr/25.000 | 230,00 € |
Gesellschafterliste | - | - |
Anmeldung zum Handelsregister | 0,5-fache Gebühr/25.000 | 57,50 € |
Elektronischer Vollzug/XML-Datensatz | 0,3-fache Gebühr/25.000 | 34,50 € |
Gerichtskosten für Handelsregistereintragung (pauschal) | - | 150,00 € |
Summe | 472,00 € zzgl. USt. |
Fazit
(Zu den Vor- und Nachteilen der Verwendung eines Musterprotokolls siehe II. 3.)
Machen Sie sich bewusst, dass das Kostenaufkommen im Einzelnen stark variieren kann, schließlich soll der Schritt einer Gründung wohl durchdacht sein. Sollte etwa eine umfassende anwaltliche Beratung gewünscht oder gar notwendig sein können dadurch weitere Kosten anfallen. Auch Kleinigkeiten wie Pauschalgebühren für Post und Kommunikation fließen – wenn auch unerheblich – mit in die Berechnung ein, diese liegen etwa bei 20 bis 50 €, je nach beratender Stelle. Die Verwendung eines Musterprotokolls kann ersichtlich Kosten ersparen und ist daher wohl am ehesten im Falle einer Ein-Mann-Gründung eine annehmbare Vorgehensweise.