Satzung ist der Oberbegriff der schriftlich niedergelegten Verfassung eines rechtlichen Zusammenschlusses. Wie auch etwa die gleichbezeichnete „Verfassung des Freistaates Bayern“ für den bayrischen Freistaat die grundlegenden Ordnungen und Wertvorstellung regelt, bestimmt auch der Gesellschaftsvertrag die wesentlichen Grundpfeiler innerhalb der Gesellschaft.
Den Begriff „Satzung“ sieht das Gesetz selbst im Falle der Aktiengesellschaft (§ 23 AktG) oder des Vereinsrecht (§ 33 BGB) vor. Aufgrund der Ähnlichkeiten und des Gleichlaufs der Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Aktiengesellschaft (AG), sowie dem Verein als Grundform der Kapitalgesellschaften hat sich eingebürgert den Begriff der Satzung als Synonym heranzuziehen.