Eine Zweigniederlassung ist eine autonome Abteilung einer GmbH mit selbständiger Geschäftsleitung, selbständiger Abwicklung der Geschäfte und getrennter Gewinnermittlung.
Mit Ausnahme der juristischen Selbständigkeit hat sie alle Merkmale eines eigenständigen Unternehmens.
Alles was Sie zur GmbH wissen müssen finden Sie übrigens im Bereich „GmbH Recht FAQ„!