Die Vorrats-GmbH ist eine Gesellschaft, die bereits gegründet und im Handelsregister eingetragen ist, jedoch noch keine Geschäftstätigkeit entfaltet hat.
Man unterscheidet zwischen einer offenen Vorratsgründung mit der Angabe des Geschäftsgegenstands der Verwaltung eigenen Vermögens und einer verdeckten Vorratsgründung mit der Angabe eines fiktiven Geschäftsgegenstands. Letztere ist als Scheingeschäft nichtig.
Alles was Sie zur Gründung der GmbH wissen müssen finden Sie übrigens in der speziellen Unterkategorie im Bereich „GmbH Recht FAQ„!