Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht haftet bei auftretenden Vermögensschaden, nicht aber bei Personen- und Sachschäden.

Der Geschäftsführer, der für Vermögensschaden der Gesellschaft eine persönliche Haftung befürchten muss, kann sich durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung absichern. Vertragschließender ist allerdings nicht der Geschäftsführer selbst sondern die Gesellschaft.
Siehe auch -> D&O-Versicherung

Sehen Sie auch meinen aktuellen Artikel zum Thema D&O Verschaffungsklauseln und wie diese den Versicherungsschutz für den GmbH Geschäftsführer optimieren!

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