Die Vermögensschadenhaftpflicht haftet bei auftretenden Vermögensschaden, nicht aber bei Personen- und Sachschäden.
Der Geschäftsführer, der für Vermögensschaden der Gesellschaft eine persönliche Haftung befürchten muss, kann sich durch den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung absichern. Vertragschließender ist allerdings nicht der Geschäftsführer selbst sondern die Gesellschaft.
Siehe auch -> D&O-Versicherung
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