Stammkapital ist die Summe aller Stammeinlagen einer Gesellschaft.
Mindestbetrag des Stammkapitals sind 25.000, § 5 I GmbHG. Im Gegensatz zum Gesellschaftsvermögen bestimmt das Stammkapital nur den Betrag, mit dem die einzelnen Gesellschafter die GmbH gegründet haben.
Dem Thema Stammkapital der GmbH ist übrigens eine eigene Unterkategorie in der Rubrik „GmbH Recht FAQ“ gewidmet!