Wird die Zahlung des Stammkapitals durch Sachleistungen (-> Sacheinlagen) erbracht, so spricht man von einer Sachgründung. Sie ist zu unterscheiden von der sog. -> Bargründung.
Wie die Sachgründung genau abläuft erfahren Sie übrigens in dem speziellen Artikel in der Rubrik „GmbH Recht FAQ„!