Als Nachhaftung bezeichnet man Haftbarkeit einer Person über den tatsächlichen Zeitpunkt der Gefahrverursachung hinaus.
Auch nach der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages besteht weiterhin ein Haftungsschutz durch diese. Im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (auch D&O Versicherung genannt) ist eine Nachhaftung üblich, da oftmals Ursachen gesetzt werden, die sich erst in einem späteren Zeitpunkt, nach Ablauf der Vertragswirksamkeit, in einem Schaden manifestieren.