Die Abkürzung MoMiG bezeichnet das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ und ist eine GmbH-Rechtsreform, die am 1. 1. 2008 in Kraft trat.
Ziele der Reform waren u.A. die erleichterte Gründung einer GmbH. Das MoMiG sorgte für weitreichende Veränderungen im ganzen Gesellschaftsrecht.
Wie die Gründung einer GmbH nach dem MoMiG vonstatten geht erfahren Sie übrigens im Bereich „GmbH Recht FAQ„!