Mantelgründung

Von einer Mantelgründung der Gesellschaft spricht man, wenn diese ohne tatsächliche Ausübung des im Gesellschaftsvertrags enthaltenen Unternehmensgegenstand, also nur der „Mantel“, gegründet wird.

Alles was Sie zum Thema Gründung einer GmbH wissen müssen finden Sie übrigens auch im Unterbereich „GmbH Recht FAQ„!

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