Mantelgesellschaften sind GmbH‘s die schon einmal operativ tätig waren, ihren Geschäftsbetrieb aber eingestellt haben.
Bei einer Reaktivierung einer Mantelgesellschaft sind oftmals die Grundsätze einer wirtschaftlichen Neugründung anzuwenden, was dazu führt, dass diese gegenüber dem Handelsregister offengelegt werden muss und das Vorhandensein des frei zur Verfügung stehenden Stammkapitals versichert werden muss.
Die Voraussetzungen, Vorteile und Risiken einer Mantelgründung habe ich bereits in einem Artikel genauer aufgeschlüsselt – diesen finden Sie hier. Zudem ist der Gründung der GmbH eine eigene Unterrubrik im Bereich „GmbH Recht FAQ“ gewidment!