Kapitalaufbringung

Die Aufbringung des Stammkapitals (bei GmbH mind. 25.000 €) bis zur Eintragung, nennt man Kapitalaufbringung.

Sollte das Kapital im Eintragungszeitpunkt nicht vollständig vorliegen haften die Gesellschafter. (siehe -> Gründerhaftung)

Alles was Sie rund um das Thema Stammkapital bei der GmbH wissen müssen, finden Sie übrigens auch in der Rubrik „GmbH Recht FAQ„!

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