Insolvenz liegt dann vor, wenn eine GmbH zahlungsunfähig oder überschuldet ist.
- Zahlungsunfähigkeit liegt, nach einem Urteil des BGH, vor, wenn die Gesellschaft nicht in der Lage ist innerhalb der Fälligkeitsgrenzen, ihre Verbindlichkeiten auszugleichen.
- Die Feststellung von Überschuldung bedarf einem Drei-Stufen-Vorgehen:
- Sonderbilanzierung des GmbH-Vermögens, als würde diese verkauft werden.
- Ergibt die Bilanz, dass die GmbH nicht ausreichend Vermögen hat alle ihre Verbindlichkeiten zu tilgen, erfolgt eine detailreichere Fortführungsprognose, die weitere Faktoren, wie Auftragslage, Konzeptplanung, etc. beinhaltet.
- Sollte die Bilanz positiv ausfallen, wird erneut eine Sonderbilanzierung mit erhöhten Verkehrswerten durchgeführt und so ermittelt ob alle Verbindlichkeiten getilgt werden können.
- Die Besonderheit einer GmbH-Insolvenz ist das Fehlen der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung, dies steht nur natürlichen Personen zu und daher nicht der GmbH!
Zur Auflösung und Liquidation der GmbH finden Sie übrigens weitere ausführliche Aufsätze im Unterbereich „GmbH Recht FAQ„!