Haftungsbeschränkung

Die Namensgebung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist leicht missverständlich. Es bedeutet nicht, dass die Gesellschaft auf einen Betrag limitiert ist in dessen Höhe sie haftet. Lediglich ihre Gesellschafter (zu diesen siehe hier) können nur in Höhe ihrer jeweils getätigten Einlagen in Haftung genommen werden. Die Gesellschaft hingegen haftet unbeschränkt in der vollen Höhe ihres -> Gesellschaftsvermögens.

Alles was Sie zum Thema der GmbH sonst wissen müssen finden Sie übrigens im eigens hierfür eingerichteten Unterbereich „GmbH Recht FAQ„!

zurück