Die Gesellschaft haftet mit ihrem Geschäftsvermögen. Gesellschafter haften grundsätzlich nur in der Höhe ihrer Einlagen am Stammkapital. Daneben gibt es Besonderheiten in der Gründungsphase einer GmbH (-> Gründerhaftung). Eine gesonderte Stellung nimmt die Haftung der Geschäftsführer ein (-> Geschäftsführerhaftung).
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