Der gewerbliche Rechtsschutz umfasst den Schutz der Verwertbarkeit technischer und ästhetischer Leistungen, kurz das geistigen Eigentums.
Zum gewerblichen Rechtsschutz gehören das Patentrecht, das Gebrauchsmusterrecht, das Geschmacksmusterrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht.
Das Urheberrecht gehört nicht zum gewerblichen Rechtsschutz, da es hierbei nicht um die Verwertbarkeit des Gedankenguts geht.