Ist der Geschäftsführer gleichzeitig Gesellschafter einer Gesellschaft, so spricht man von einem Gesellschafter-Geschäftsführer.
Bei einer „1-Mann-GmbH“, in der es nur einen Gesellschafter gibt, muss dieser zwingend Geschäftsführer sein und ist somit Alleingesellschafter-Geschäftsführer.
Alles was Sie zur Rechtsform GmbH wissen müssen finden Sie übrigens im Bereich „GmbH Recht FAQ„!