Aus § 39 GmbH geht die Pflicht hervor, jede Änderung in der Person des Geschäftsführers beim Handelsregister anzumelden. Wird also ein neuer Geschäftsführer bestellt, ist dies dem Handelsregister anzuzeigen. (vgl. auch -> Bestellung)
Zu diesem Thema existiert auch ein ausführlicher Artikel im Themenbereich „GmbH Recht FAQ“ – schauen Sie doch mal vorbei!