Alle ein- und ausgehenden Schriftstücke des gewerblichen Betriebs eines Kaufmannes nennt man Geschäftsbriefe. Bei einer GmbH müssen diese Schriftstücke, die in § 35a GmbH geregelten Informationen enthalten. Eine umfassende Darstellung der Pflichtangaben auf dem Geschäftspapier finden Sie hier.
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