Geschäftsanteilsabtretung

Jedem Gesellschafter steht es zu seinen Geschäftsanteil ganz oder teilweise, durch notariellen beurkundeten Vertrag, an einen anderen abzutreten. Im Gesellschaftsvertrag können überdies bestimmte Voraussetzungen an eine solche Abtretung gestellt werden, gänzlicher Ausschluss ist aber nicht möglich.
(siehe auch -> gutgläubiger Erwerb von Geschäftsanteilen)

Einen ausführlichen Artikel zur Übertragung des Geschäftsanteils sowie weitere interessante Artikel rund um die GmbH finden Sie übrigens in der Rubrik „GmbH Recht FAQ„!

zurück