D&O Versicherung (Directors’ and Officers liability insurance)

Bei der D&O Versicherung handelt es sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, welche die GmbH für den Geschäftsführer abschließen kann. Sie deckt Vermögensschäden, die durch nicht vorsätzliche Sorgfaltspflichtverletzungen der Geschäftsführung entstanden sind.

Diesem Thema ist ein ausführlicher separater Artikel in diesem Blog gewidmet. Zudem finden Sie einen Artikel zu der neues Entwicklung in der Vertragsgestaltungspraxis – der D&O Verschaffungsklausel.

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