In Bezug auf die GmbH gibt es zwei verschiedene Bezugspunkte für Abfindungen:
1. Die Abfindung die ein Geschäftsführer als Entschädigung für die Auflösung seines Dienstverhältnisses bekommt.
2. Die Abfindung, die an einen Gesellschafter aufgrund der Einziehung seines Gesellschaftsanteils gezahlt wird.