Vorgründungsgesellschaft

Die Vorgründungsgesellschaft ist das früheste Stadium einer werdenden Aktiengesellschaft. Sie entsteht formlos mit der Einigung der Gründer eine Aktiengesellschaft gründen zu wollen. Rechtsform ist dabei eine GbR oder eine oHG, wenn bereits ein Handelsgewerbe betrieben wird. Alleiniger Zweck der Vorgründungsgesellschaft ist die Errichtung einer Aktiengesellschaft – also Abschluss eines Gesellschaftsvertrages. Nach dem sogenannten Prinzip der Diskontinuität sind Vorgründungsgesellschaft und Vor-AG selbstständig und eine Übertragung von Vermögenswerten auf die Errichtete Vor-AG ist erforderlich. Verbindlichkeiten gegen die GbR bleiben auch nach Errichtung (Vor-AG) oder gar Eintragung („Vollwertige“-AG) gegen diese bestehen. Der Grund darin liegt in der unbeschränkten Haftung der Gesellschafter.