Man spricht von einer verdeckten Sacheinlage, wenn sich ein Gründer von seiner jungen Aktiengesellschaft eine Sachleistung (bspw. Übereignung von Grundstücken, Fahrzeugen, Maschinen, Rechten usw.) abkaufen lässt um so die Vorschriften über die Sacheinlage zu umgehen. Dabei kann eine Haftung für die Fehlbeträge entstehen.