Im Recht bezeichnet man als Konsumenten jede natürliche Person, die mit einem Unternehmer Geschäfte schließt, ohne jedoch dabei selbst als Unternehmer zu handeln. Dem Verbraucher kommt angesichts seiner, dem Unternehmer, unterlegenen Person ein besonderer Schutz zu, welcher sich in verschiedensten Normen des bürgerlichen Rechts widerspiegelt.