Alternativ zur sogenannten Bargründung kann das Grundkapital außerdem in Form von Sacheinlagen erbracht werden. Dabei sind insbesondere die Vorgaben zu entsprechenden Bestimmungen in der Satzung und dem Sachgründungbericht zu beachten.
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Alternativ zur sogenannten Bargründung kann das Grundkapital außerdem in Form von Sacheinlagen erbracht werden. Dabei sind insbesondere die Vorgaben zu entsprechenden Bestimmungen in der Satzung und dem Sachgründungbericht zu beachten.