Eine Rücklage ist Vermögen der Aktiengesellschaft, welches sie aus dem laufenden Geschäftsbetrieb entnommen hat. Die Gesellschaft hat eine gesetzliche Rücklage in Höhe von 5 % aus dem Jahresüberschuss abzgl. eines Verlustvortrages einzustellen, solange bis die Rücklage 10 % des satzungsmäßigen Grundkapitals erreicht hat. Darüber hinaus gehende Rücklagen sind freiwillig. Der Zweck von Rücklagen ist ähnlich dem der Schaffung privater Rücklagen. Im Falle von Verlusten dienen Rücklagen als Geldquelle (zur Dividendenauszahlung) und Schutzmechanismus.