Die Prokura ist eine spezielle Form der Vollmacht, die in den §§ 48 – 53 HGB geregelt ist. Sie ist in das Handelsregister einzutragen.
Die Prokura kann nur durch den Vorstand erteilt werden. Sie ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt.