Nachhaftung

Als Nachhaftung bezeichnet man Haftbarkeit einer Person über den tatsächlichen Zeitpunkt der Gefahrverursachung hinaus.

Auch nach der Wirksamkeit des Versicherungsvertrages besteht weiterhin ein Haftungsschutz durch diese. Im Bereich der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen (auch D&O-Versicherung genannt) ist eine Nachhaftung üblich, da oftmals Ursachen gesetzt werden, die sich erst in einem späteren Zeitpunkt, nach Ablauf der Vertragswirksamkeit, in einem Schaden manifestieren.

Eine Nachhaftung entsteht beispielsweise nach Beendigung einer konzernartigen Struktur wie eines Gewinnabführungsvertrages oder einer Eingliederung.