Die Abkürzung MoMiG bezeichnet das „Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen“ und ist eine Rechtsreform, die am 1. 1. 2008 in Kraft trat. Inhaltlich wurden verschiedene Gesellschafts-Gesetze wie beispielsweise das Aktien Gesetz geändert. Das MoMiG sorgte so für weitreichende Veränderungen im ganzen Gesellschaftsrecht. Geändert wurde beispielsweise das Erfordernis einer inländischen Geschäftsanschrift (§ 37 Abs. 3 Nr. 1 AktG) oder die Bestellbarkeitsvoraussetzungen für Mitglieder des Vorstandes verschärft (Neufassung: § 76 AktG).