Sollte eine Aktiengesellschaft über einen Internetauftritt verfügen und ein entsprechendes Impressum führen, muss dieses, die in § 5 TMG geregelten Inhalte, unmittelbar und ständig verfügbar enthalten.
Hierzu zählen u.a. Angaben zu:
- Name und Anschrift, zusätzlich der Rechtsform (AG)
- Angaben zur Kontaktaufnahme (E-Mail, Fax, Telefon)
- Handelsregister in der die Aktiengesellschaft eingetragen ist inkl. entsprechender Handelsregisternummer (HRN)
Weitere Angaben sind vom Unternehmensgegenstand abhängig.