Die Gründung einer Aktiengesellschaft ist deutlich aufwendiger und damit kostenintensiver als die einer GmbH. Der Kostenaufwand wird sich regelmäßig auf mehrere Tausend Euro belaufen.
Der Gesamtbetrag verteilt sich hierbei auf einzelne Posten wie etwa:
- Ausfertigung und Beurkundung der Satzung,
- Eintragung im Handelsregister,
- Notargebühren,
- Beratertätigkeiten.
Gerade in der Gründungsphase sollte man jedoch nicht an der falschen Stelle sparen, denn eine unpassende Gründung bringt oftmals höhere Ausgleichskosten mit sich, die leicht vermieden werden können. So können durch eine individuell von einem Spezialisten gestaltete Satzung, die auf die jeweiligen Besonderheiten eingeht, spätere kostenintensive Auseinandersetzungen vermieden werden. Außerdem sollte die Haftung während der Gründungphase beachtet werden.