Geschäftsordnung

Die Geschäftsordnung ist eine über die Satzung hinausgehende Kodifizierung von Regelungen über Aufgaben und Zuständigkeiten. In der Satzung können Einzelfragen verbindlich geregelt werden, darüber hinaus kann der Vorstand oder der Aufsichtsrat für den Erlass einer Geschäftsordnung für zuständig erklärt werden.