Die Gewährung von Darlehen eines Aktionärs an die Aktiengesellschaft sind grundsätzlich gestattet. Vorteile sind die individuell vereinbare Ausgestaltung der Zins und Rückzahlungsmodalitäten.
Steckt die Aktiengesellschaft in einer Krise ist die Rückzahlung meist nicht mehr möglich. Grund dafür ist der Gläubigerschutz. Die Finanzierung der Gesellschaft soll grundsätzlich möglich sein, jedoch besteht über das Darlehen Möglichkeit, sich das Kapital wegen des Wissensvorsprunges vor dem Insolvenzfall zurückzahlen zu lassen. Damit würde zulasten der Gläubiger die Insolvenzquote sinken.