Aktiengesetz

Das Aktiengesetz umfasst sämtliche Vorschriften über eine Aktiengesellschaft. Geregelt werden dabei die Grundzüge zur Gründung einer Gesellschaft, Vorschriften über das Handeln als Gesellschaft, die Bestandteile und Organe einer Aktiengesellschaft, sowie Haftungsfragen. Diese Regelungen können teilweise durch die Satzung abgeändert werden. Die Letzte größere Reform des Aktenrechtes geschah durch die Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie im Jahre 2009. Dabei wurden insbesondere die Rechte des Aktionärs durch eine vereinfachte Teilnahme an Hauptversammlungen gestärkt, missbräuchliche Anfechtungsklagen versucht einzudämmen und die Sacheneinlage reformiert.