Umwandlung
Im Rahmen der Umwandlung ist zwischen den rechtsfähigen und den nicht eingetragenen Vereinen zu unterscheiden. Nicht eingetragene Vereine sind nicht umwandlungsfähig im Sinne des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Allerdings haben zwei oder mehrere nicht eingetragene Vereine außerhalb des UmwG die Möglichkeit, sich zu verbinden (sog. Fusion). Hierzu muss zunächst ein neuer Verein gegründet werden, dem die Mitglieder … Mehr lesen